Jemandem eine Abfuhr erteilen

Kategorie: Redewendungen

Jemandem eine Abfuhr erteilen

Autor: unbekannt

Herkunft

Die Redewendung "jemandem eine Abfuhr erteilen" stammt aus der Rechtssprache des Mittelalters. Im althochdeutschen und mittelhochdeutschen Sprachgebrauch bedeutete "abvüeren" oder "abfüeren" so viel wie "abweisen" oder "zurückweisen". Konkret bezog sich der Begriff auf einen gerichtlichen Beschluss, durch den eine Klage oder ein Antrag formell abgelehnt wurde. Das Gericht "erteilte" dem Kläger somit eine "Abfuhr". Diese juristische Bedeutung hat sich über die Jahrhunderte in die allgemeine Umgangssprache übertragen, wo sie heute jede deutliche und oft brüske Zurückweisung beschreibt.

Bedeutungsanalyse

Wörtlich genommen beschreibt die Redewendung eine amtliche Handlung: Ein Gericht oder eine Behörde teilt einem Antragsteller schriftlich oder mündlich mit, dass sein Begehren keinen Erfolg hat. Im übertragenen Sinn bedeutet "eine Abfuhr erteilen" heute, jemandes Annäherungsversuch, Vorschlag, Bitte oder Einladung klar und unmissverständlich abzulehnen. Es geht über eine einfache Absage hinaus und impliziert oft eine gewisse Schroffheit oder Endgültigkeit. Ein typisches Missverständnis liegt in der Annahme, es handele sich um eine höfliche Absage. Tatsächlich transportiert die Redewendung jedoch eine Konnotation der Abweisung, die den Empfänger in seiner Rolle als Bittsteller oder Werbenden deutlich in seine Schranken weist. Kurz gesagt: Man lässt jemanden abblitzen.

Relevanz heute

Die Redewendung ist nach wie vor äußerst lebendig und relevant. Sie wird in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen verwendet, in denen Anträge gestellt oder Angebote gemacht werden. Ob in der Politik ("Die Opposition erteilte dem Gesetzesvorschlag eine klare Abfuhr"), im Berufsleben ("Seine Idee für das neue Projekt erntete eine schnelle Abfuhr vom Management"), in der Berichterstattung ("Die Fans erteilten dem neuen Trikotdesign eine Abfuhr") oder im privaten Bereich – die Formulierung ist allgegenwärtig. Besonders in Medien und digitalen Diskussionen wird sie häufig genutzt, um eine deutliche und oft öffentliche Zurückweisung zu charakterisieren. Die Brücke zur Gegenwart ist also sehr stabil, da der menschliche Grundkonflikt, abgewiesen zu werden oder abzuweisen, zeitlos ist.

Praktische Verwendbarkeit

Die Redewendung eignet sich hervorragend für Situationen, in denen eine deutliche, nicht misszuverstehende Ablehnung beschrieben werden soll. In einem lockeren Vortrag, einem Kommentar oder einer Alltagsunterhaltung wirkt sie präzise und bildhaft. In einer formellen Rede oder gar einer Trauerrede wäre sie dagegen zu salopp und zu hart, da sie eine gewisse Schärfe transportiert. Für solche Anlässe sind Synonyme wie "zurückweisen", "ablehnen" oder "nicht entsprechen" deutlich angemessener.

Gelungene Beispiele für den Gebrauch im Alltag sind:

  • "Er hatte sie zum Essen eingeladen, aber sie erteilte ihm eine freundliche, aber bestimmte Abfuhr."
  • "Der Vorstand erteilte allen Spekulationen über eine Firmenübernahme eine sofortige Abfuhr."
  • "Sein Versuch, die Diskussion zu dominieren, wurde von der Runde eine Abfuhr erteilt."

Besonders geeignet ist die Formulierung also in journalistischen Texten, in der politischen Analyse, in privaten Erzählungen über zwischenmenschliche Vorgänge oder in der geschäftlichen Kommunikation, wenn eine klare Kante gezeigt werden soll. Sie ist weniger geeignet für sehr empathische oder diplomatische Kontexte, in denen die Gefühle der abgewiesenen Person im Vordergrund stehen sollten.

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