Jemandem den Laufpass geben

Kategorie: Redewendungen

Jemandem den Laufpass geben

Autor: unbekannt

Herkunft

Die Redewendung "jemandem den Laufpass geben" stammt aus dem militärischen Bereich des 17. und 18. Jahrhunderts. Der "Laufpass" war dabei ein schriftlicher Entlassungsschein für Soldaten, der ihnen ausgestellt wurde, wenn sie nicht mehr diensttauglich waren oder ihr Dienstverhältnis endete. Dieses Dokument berechtigte den Soldaten, den Dienst zu verlassen und zu "laufen", also sich zu entfernen. Die erste schriftliche Belegung findet sich in Texten aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Der Kontext war stets autoritär und einseitig: Eine höhere Instanz (der Offizier) verfügte über das Ende des Dienstverhältnisses des Untergebenen (des Soldaten).

Bedeutungsanalyse

Wörtlich bedeutet die Redewendung, jemandem ein Dokument zu überreichen, das ihn zum Gehen auffordert oder berechtigt. In der übertragenen, heute allein gebräuchlichen Bedeutung heißt es, eine Person deutlich und endgültig abzuweisen, zurückzuweisen oder die Beziehung zu ihr zu beenden. Es handelt sich um eine sehr definitive, oft auch harte Form der Trennung oder Kündigung. Ein typisches Missverständnis liegt in der Annahme, es handele sich um eine freundliche oder einvernehmliche Trennung. Das Gegenteil ist der Fall: "Den Laufpass geben" impliziert immer eine einseitige Entscheidung, die der andere Person mitgeteilt wird. Es ist ein Akt der Verwerfung. Kurz gesagt: Man weist jemanden ab, feuert ihn oder beendet eine Partnerschaft, ohne viel Federlesens.

Relevanz heute

Die Redewendung ist auch in der modernen Sprache durchaus noch lebendig und relevant. Sie wird vor allem dann verwendet, wenn eine Trennung oder Kündigung besonders deutlich, endgültig und mit einer gewissen Schroffheit vollzogen wird. Man findet sie in der Alltagssprache, in Medienberichten über entlassene Manager oder gescheiterte Verhandlungen und in der Umgangssprache im zwischenmenschlichen Bereich. Die Brücke zur Gegenwart schlägt sich besonders in der Arbeitswelt und im Beziehungsleben. Während der originale militärische Kontext völlig in den Hintergrund getreten ist, ist die Kernbedeutung der einseitigen, klaren Abweisung erhalten geblieben und passt in viele moderne Szenarien.

Praktische Verwendbarkeit

Die Wendung eignet sich für informelle bis neutrale Kontexte, in denen die Deutlichkeit der Abweisung betont werden soll. In einer lockeren Rede, in einem Kommentar oder in einem privaten Gespräch kann sie treffend eingesetzt werden. Für formelle Anlässe wie eine offizielle Trauerrede, ein diplomatisches Schreiben oder ein behutsam formuliertes Kündigungsschreiben ist sie hingegen zu salopp, zu hart und zu umgangssprachlich. Sie transportiert immer eine gewisse nonchalante Härte. Gelungene Beispiele für Sätze wären: "Nach der dritten unpünktlichen Abgabe hat der Chef dem Praktikanten endgültig den Laufpass gegeben." oder "Sie hat ihm nach der Affäre den Laufpass gegeben, ohne lange zu diskutieren." Besonders geeignet ist die Redewendung also für narrative Schilderungen, bei denen die Endgültigkeit und Einseitigkeit einer Trennung im Vordergrund steht.

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