Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht …

Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es!

Autor: Marc Aurel

Herkunft

Die prägnante Sentenz "Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es!" stammt aus dem Werk "Nathan der Weise" von Gotthold Ephraim Lessing. Sie erscheint im vierten Akt, zweiter Auftritt, und wird von der Figur des Derwischs Al-Hafi an den Tempelherrn gerichtet. Das Drama, das 1779 veröffentlicht wurde, ist ein Schlüsselwerk der Aufklärung und setzt sich mit Toleranz, Humanität und der Verantwortung des Einzelnen in einer konfliktreichen Welt auseinander. Der Kontext ist entscheidend: Al-Hafi wirft dem Tempelherrn vor, sich trotz seiner Macht und seines Einflusses passiv zu verhalten und damit das Unrecht des Patriarchen stillschweigend zu billigen.

Bedeutungsanalyse

Die Redewendung trennt scharf zwischen passiver Duldung und aktiver Tat. Wörtlich nimmt sie denjenigen in die Pflicht, der die Fähigkeit besitzt, einzugreifen. Übertragen bedeutet sie, dass moralische Neutralität in Situationen des Unrechts eine Illusion ist. Wer schweigt und tatenlos zusieht, obwohl er handeln könnte, wird zum Komplizen. Ein typisches Missverständnis liegt in der Annahme, die Aussage gelte für jeden Menschen unter allen Umständen. Der entscheidende Zusatz "wenn er kann" schränkt jedoch ein: Die Verantwortung trifft vorrangig diejenigen mit der entsprechenden sozialen Stellung, Macht oder den Mitteln zum Handeln. Es geht nicht um eine unmögliche Heldenpflicht für alle, sondern um die Verantwortung derjenigen, die in der jeweiligen Situation wirklich etwas bewirken könnten.

Relevanz heute

Die Aktualität dieser Worte ist ungebrochen, vielleicht sogar dringlicher denn je. In einer vernetzten Welt, in der Informationen über Ungerechtigkeit sofort verfügbar sind, stellt sich die Frage der passiven Duldung täglich neu. Die Redewendung findet Resonanz in Debatten über Zivilcourage, unternehmerische Verantwortung (ESG-Kriterien), politisches Wegschauen bei Menschenrechtsverletzungen oder das Phänomen des "Bystander-Effekts" in der Sozialpsychologie. Sie wird heute oft zitiert, um zu argumentieren, dass Schweigen nicht golden, sondern mitunter brandgefährlich ist, weil es Tätern indirekt Legitimation verleiht. Die Brücke zur Gegenwart schlägt sich in der Erkenntnis, dass in demokratischen Gesellschaften jede Bürgerin und jeder Bürger in einem gewissen Rahmen "kann" – durch Wahlen, Engagement, bewussten Konsum oder die eigene Stimme.

Praktische Verwendbarkeit

Dieses Zitat eignet sich für Kontexte, in denen es um moralische Appelle, Verantwortungszuweisung oder die Motivation zum Handeln geht. Seine Verwendung ist eher gewichtig und formal; es wäre in einem lockeren Smalltalk zu hart und zu pathetisch.

Geeignete Anlässe:

  • Vorträge oder Reden zu Themen wie Ethik, Führungsverantwortung oder gesellschaftlichem Engagement.
  • Leitartikel oder Kommentare zu politischen Versäumnissen.
  • In Trauerreden, wenn es um das Vermächtnis einer Person geht, die sich stets eingesetzt hat.
  • Als mahnendes Motto in Schulungen für Führungskräfte oder Compliance-Beauftragte.

Beispiele für gelungene Sätze:

"In der Diskussion um unsere Klimabilanz sollten wir Lessings Worte bedenken: Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es. Unser Unternehmen hat die Mittel, nachhaltiger zu produzieren – also haben wir auch die Pflicht."

"Diese Trauerfeier gilt einem Menschen, der niemals nur zugesehen hat. Er verstand früh, dass oft auch der Unrecht tut, der nichts tut, und hat sein Leben danach ausgerichtet."

Zu vermeiden ist der Gebrauch in alltäglichen, geringfügigen Streitigkeiten (z.B. "Warum hast du nicht Partei für mich ergriffen, als Peter meine Kaffeetasse kritisiert hat?"). Das würde die Tiefe der Aussage trivialisieren. Der Satz ist ein moralisches Schwert, kein Taschenmesser für Bagatellen.

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