Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique …
Kategorie: Lateinische Sprichwörter und Zitate
Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi
Autor: unbekannt
Herkunft
Dieser prägnante Satz ist keine Volksweisheit, sondern die berühmte juristische Definition der Gerechtigkeit, die der römische Kaiser Justinian in seinen "Institutiones", einem grundlegenden Lehrbuch des römischen Rechts, festhalten ließ. Das Werk wurde im Jahr 533 n. Chr. veröffentlicht und diente der Vereinheitlichung und Lehre des Rechts im oströmischen Reich. Die Definition steht nicht isoliert, sondern ist Teil einer systematischen Einführung in das Rechtsdenken.
Der unmittelbar folgende Satz nennt die Grundpfeiler des Rechts: ehrenhaft leben, den anderen nicht verletzen und einem jeden das Seine zuteilen. Dieser Kontext ist entscheidend, um die volle Tragweite der Definition zu verstehen.
Bedeutungsanalyse
Wörtlich übersetzt bedeutet der Satz: "Gerechtigkeit ist der beständige und unablässige Wille, einem jeden sein Recht zuzuteilen." Die Analyse der Schlüsselbegriffe offenbart die Tiefe der Definition. Es geht nicht um eine einzelne gerechte Handlung, sondern um eine innere Haltung (voluntas, Wille). Dieser Wille muss constans (beständig, standhaft) und perpetua (ununterbrochen, dauerhaft) sein. Gerechtigkeit ist demnach eine Charaktertugend, eine feste Gesinnung.
Der Kern liegt in der Zuteilung des ius suum – "sein Recht". Was einem Menschen zusteht, leitet sich nicht aus Willkür oder Gunst ab, sondern aus einem objektiven Rechtsordnung. Ein typisches Missverständnis ist die Gleichsetzung mit "jedem das Gleiche". Die Formel "suum cuique" (einem jeden das Seine) fordert die differenzierte Zuteilung dessen, was der Person aufgrund ihrer Stellung, ihrer Verträge oder ihrer Verdienste tatsächlich gebührt. Diese klassische Verteilungsgerechtigkeit bildet das Fundament unseres modernen Rechtsstaats.
Relevanz heute
Die Relevanz dieser knapp 1500 Jahre alten Definition ist ungebrochen. Sie ist das geistige Fundament jeder rechtsstaatlichen Ordnung. Jeder Richter, jede Juristin und jeder Gesetzgeber handelt im Idealfall im Geiste dieses "beständigen Willens". Die deutsche Übersetzung "Jedem das Seine" ist zwar wörtlich korrekt, wird jedoch aufgrund ihrer historischen Instrumentalisierung im 20. Jahrhundert heute kaum als neutrale Maxime verwendet. Stattdessen hat sich der lateinische Originalausdruck oder die umschreibende deutsche Formel "jedem sein Recht zuteilen" in der juristischen und philosophischen Fachsprache gehalten.
Die Definition taucht regelmäßig in Urteilsbegründungen, rechtsphilosophischen Abhandlungen und politischen Debatten über soziale Gerechtigkeit auf. Sie dient als Maßstab, um zu prüfen, ob Gesetze oder Entscheidungen nicht nur formal korrekt, sondern auch dem Wesen der Gerechtigkeit verpflichtet sind. Die Brücke zur Gegenwart ist daher direkt und allgegenwärtig.
Wahrheitsgehalt / Wissenschaftlicher Check
Die Aussage ist eine normative Definition, keine empirische Behauptung. Sie beschreibt, was Gerechtigkeit ihrem Wesen nach sein *sollte*, nicht wie sie in der Realität immer funktioniert. Ein wissenschaftlicher Check im naturwissenschaftlichen Sinne ist daher nicht möglich. Die Gültigkeit der Definition muss sich in der praktischen Vernunft und im philosophischen Diskurs bewähren.
Moderne Gerechtigkeitstheorien, wie die von John Rawls, erweitern und präzisieren das antike Konzept. Sie fragen beispielsweise, wie das "suum cuique" in einer fairen Gesellschaft überhaupt erst bestimmt werden kann. Die psychologische Forschung zeigt zudem, dass das menschliche Gerechtigkeitsempfinden (sense of justice) tief verwurzelt ist, aber auch von subjektiven Faktoren und kulturellen Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Der "beständige Wille" ist somit ein anspruchsvolles Ideal, dem sich Menschen nur annähern können. Die Definition widerlegt sich also nicht, sondern bleibt ein unverzichtbarer regulativer Leitstern für jedes gerechte Handeln und jede gerechte Ordnung.
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